Reisen & Urlaub mit dem Firmenwagen – wie der Versicherungsmakler unterstützen kann

Reisen & Urlaub mit dem Firmenwagen – wie der Versicherungsmakler unterstützen kann

Jul 4, 2022

Der Urlaub ist gebucht, der Sonnenschirm und die Bade-Ausrüstung sind eingepackt, die Kinder endlich auf der Rückbank platziert: Viele Familien fahren gerne mit dem eigenen oder dem Firmenauto in den Urlaub. Was man als Versicherter bei einer Autoreise innerhalb Europas beachten muss und wobei der Versicherungsmakler unterstützen kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ohne Sorgen ins Ausland – Wann die KFZ-Haftpflicht im Ausland greift

Die Grüne Versicherungskarte dient als Nachweis der Kfz-Haftpflichtdeckung damit diese auch im Reiseland anerkannt wird. Grundsätzlich wird die Grüne Karte (IVK) in den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes und der Schweiz auf Grund des Kennzeichenabkommens nicht mehr benötigt.

Empfohlen wird das Mitführen der Grünen Karte für Italienreisende oder Reisende in der Türkei. Prinzipiell gilt: Wer die Grüne Karte mit sich führt, ist auf der sichereren Seite.

In vielen Fällen sieht die Polizei nach einem Unfall gerne die Grüne Karte, weil dort alle Informationen zusammengefasst zu finden sind. Seit 2021 wird die Grüne Karte auch auf weißem Hintergrund ausgestellt. Vorteil: Versicherte erhalten die Versicherungskarte als PDF von ihrem Versicherungsmakler, der Postversand entfällt und die Karte kann auch kurz vor Reiseantritt noch z.B. online beantragt und ausgestellt werden. Wichtig ist nur, sie auch in Papierform mitzuführen. Das Vorzeigen als PDF auf dem Smartphone reicht nicht aus.

Wo gilt die Grüne Karte?

Ob man eine Internationale Versicherungskarte im Reiseland braucht, ist von Land zu Land unterschiedlich. In den 27 EU-Mitgliedsstaaten und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes ist der Versicherungsnachweis normalerweise nicht vorgeschrieben. Aber: In einigen Staaten ist die Grüne Versicherungskarte Pflicht bei der Einreise. Gerade bei Reisen nach Osteuropa und den Ländern des Balkans sollte unbedingt vorher der Versicherungsschutz mit dem Makler abgesprochen und gegebenenfalls erweitert werden. Ist ein Länderkürzel auf der Grünen Karte durchgestrichen, gilt der Versicherungsschutz in diesem Land nicht.

Makler erkennt Versicherungslücken und kann Abhilfe schaffen

Vor dem Reiseantritt sollte die Reise in das Zielland sowie die entsprechende Route mit dem Makler besprochen werden und die Reise der Versicherung angezeigt werden. Hierbei können offene Fragen zur Gültigkeit der Grünen Karte, dem Umfang der Versicherung und auch der Einschluss einer Pannenhilfe durch den Makler angepasst werden.

Beratungsgespräch mit dem Versicherungsmakler führen: Erweiterung des Fahrerkreises möglich

Häufig ist bei unseren Versicherungsverträgen eine Erweiterung des Fahrerkreises für den Zeitraum der Urlaubsreise beitragsfrei möglich. Unternehmen führen oft eine Kfz-Flotte mit Dienstwagen, die die Mitarbeitenden für Reisen ins Ausland nutzen dürfen. Dort sind die kritischen Merkmale durch uns bereits angepasst, sodass weiteren Einschlüsse in der Regel nicht notwendig sind. Gerne stehen wir Ihnen und Ihren Mitarbeitenden für ein klärendes Gespräch vor Reiseantritt zur Verfügung.

Fazit

1. Die Grüne Karte wird durch eine weiße Karte ersetzt, muss aber weiterhin in Papierform mitgeführt werden

2. In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ist die Grüne Versicherungskarte bei der Einreise nicht mehr Pflicht: Hier gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen. Außerhalb des Wirtschaftsraumes ist der Versicherungsschutz abzuklären

3. Der Fahrerkreis lässt sich häufig für den Zeitraum der Urlaubsreise beitragsfrei erweitern, die Fahrenden müssen vor Fahrtantritt mitgeteilt werden